Motorschifffahrt
Wo? Schwebsingen
Motorschifffahrt
Ein Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt ist obligatorisch. Die Boote müssen eine offizielle Erkennungsnummer tragen. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30km/h begrenzt.
Das Einsetzen der Boote ist in Schwebsange, Bech-Kleinmacher, Ehnen und Grevenmacher möglich.
Möglichkeiten an der Mosel anzulegen:
Bootshafen in Schwebsingen
T +352 23 66 44 60
e-mail :port-schwebsingen@schengen.lu
Anlegestelle des CNW in Wasserbillig
T +352 74 82 69
T +352 621 276 325